Unsere FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kinder- und Jugendferiendorf Untershausen.
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Werden An- und Abreisetag als einzelne Tage gezählt??
Der An- und Abreisetag wird als ein Tag berechnet.
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Wie hoch ist die Anzahlung?
Die Anzahlung beträgt 20% des vorläufigen Nutzungsentgeltes. Wird die Grillhütte als einziges Objekt gebucht, so entfällt die Anzahlung.
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Welche Stornokosten fallen gegebenenfalls an?
Die Ablösesumme beträgt...
- bei einer Absage bis 15 Tage vor Nutzungsbeginn 20%
- 14 bis 4 Tage vor Nutzungsbeginn 70%
- unter 4 Tage vor Nutzungsbeginn 100%… des festgelegten Nutzungsentgeltes.
Es ist jedoch mindestens eine Ausfallzahlung von 25€ zu leisten. -
Sind exklusive Veranstaltungen (z.B. LARP) möglich?
Im Jugendferiendorf sind auch exklusive Veranstaltungen, wie z.B. LARPVeranstaltungen möglich, dazu sollte jedoch die komplette Anlage gemietet werden.
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Wie viele Parkplätze stehen zur Verfügung?
Vor dem Jugendferiendorf gibt es etwa 20-25 Parkplätze, jedoch besteht die Möglichkeit auf Anfrage Felder von Landwirten zum Parken zu nutzen.
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Ist das Jugendferiendorf das ganze Jahr nutzbar?
Das Jugendferiendorf ist im Januar und Februar geschlossen.
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Kann der Platz auch gleichzeitig von zwei Veranstaltern genutzt werden?
Ja, in diesem Fall müssen sich die sanitären Anlagen geteilt werden.
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Wie funktionieren die Duschen?
Die Duschen funktionieren nur über einen Münzautomaten.
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Kann ich eine unverbindliche Reservierung anmelden?
Reservierungen haben eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen. Danach stehen die Mietobjekte für andere Interessenten wieder zur Verfügung.
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Wo darf ich ein Lagerfeuer machen?
Für offenes Feuer dürfen nur die hierfür vorgesehenen Feuerstellen benutzt werden. Sollte es erforderlich werden, dass aufgrund der Belegung des Zeltlagerplatzes eine weitere Feuerstelle notwendig wird, darf diese nur mit Zustimmung des Platzwartes errichtet werden.