Was sollte ich zu welchem Anlass mieten?

Insgesamt verfügt die Anlage über folgende Mietobjekte:

  • Grillhütte inkl. Toilettengebäude
  • Zeltplatz mit dazugehörigem Küchen- und Sanitärgebäude
  • Blockhütten 1-3 (zum Schlafen)

Hinweis: Die Blockhütten können nur in Verbindung mit der Grillhütte und/oder dem Zeltplatz gebucht werden.


Viele Gäste fragen sich im Vorfeld welche Mietobjekte sie für ihre Veranstaltung buchen sollen. Wir wollen Sie gerne dabei unterstützen.

Die Anlage lässt sich folgendermaßen einteilen:

Für folgende Veranstaltungen ist die Anlage geeignet.

1. Geburtstagsfeier / Bäumchenstellen / Umtrunk

Für die „normale“ Geburtstagsfeier reicht es in der Regel aus nur die Grillhütte inkl. Toilettengebäude zu mieten. Die Grillhütte kann ca. 50 Personen umfassen. Das Toilettengebäude verfügt über Herren-, Damen- und behindertengerechte Toilette.

2.Jahrgangsfeier / Klassentreffen

Bei Jahrgangsfeiern empfiehlt es sich ein bis mehrere Blockhütten zusätzlich zur Grillhütte zu mieten. Erfahrungsgemäß haben diverse Gäste eine weitere Anreise und möchten nicht mehr am gleichen Abend zurück fahren. Dafür bieten sich unsere Blockhütten (Schlafhütten) an. Pro Hütte können 10 Personen übernachten.

3.Pfadfindergruppen / Jugendfreizeiten

In den Sommermonaten besuchen uns regelmäßig Pfadfindergruppen oder andere Jugendgruppen. Hier ist die Grillhütte nicht zwangsläufig erforderlich. Das vorhandene Veranstaltungs-/Küchengebäude verfügt über einen kleinen Versammlungsraum, sowie über Gemeinschaftsduschen, sowie Toiletten. Zusätzlich zu den Zeltplätzen empfiehlt es sich die Blockhütten zu mieten. Gerade bei schlechtem Wetter sind sie ein guter Rückzugsort oder dienen zum Deponieren von mitgebrachten, sperrigen Gegenständen.

4.LARP / Mittelaltergruppen

Das Jugendferiendorf hat sich mittlerweile als Geheimtipp für LARP-Gruppen etabliert. Durch die Abgeschiedenheit können die Gruppen ungestört ihre Veranstaltung genießen. Wir empfehlen für diese Art der Veranstaltung dringend die komplette Anlage zu mieten. Somit kann ausgeschlossen werden, dass zeitgleich andere Gruppen vor Ort sind.

Generell gilt, dass nur die angemieteten Objekte, sowie Flächen genutzt werden dürfen. Wir bitten dabei um gegenseitige Rücksichtnahme, sollten mehrere Gruppen gleichzeitig vor Ort sein.